Partnervertrag

1. Geltung

1.1 Die folgenden Klauseln („AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der BestEffect GmbH, Wörthstraße 13-15, 97082 Würzburg, („BestEffect“) und dem Partner vollständig und ausschließlich.

1.2 Geschäftsbedingungen des Partners oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn BestEffect ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn BestEffect auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Partners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

1.3 Bei jedem Neuabschluss der Vertragsbeziehung zwischen BestEffect und dem Partner gelten die AGB in ihrer jeweils aktuellsten Fassung. In laufenden Vertragsbeziehungen ist BestEffect in bestimmten Fällen zur einseitigen Anpassung dieser AGB berechtigt, soweit dies dem Partner gegenüber zumutbar ist. Anpassungen sind möglich aus zwingenden rechtlichen oder regulatorischen Gründen; zur Schaffung/Wiederherstellung des gebotenen betrieblichen und IT-technischen Sicherheitsniveaus; zur inhaltlichen Optimierung und Fortentwicklung des Leistungsangebots von BestEffect, soweit der Partner kein berechtigtes Interesse an einer bestimmten Einzelleistung hat; aus technischen Gründen, die der technische Fortschritt und der jeweils geltende technische Standard gebieten. Erweist sich eine Änderung als ungültig, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar, wird hierdurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Änderungen oder Bedingungen nicht berührt. Bei wesentlichen Änderungen wird BestEffect den Partner gesondert über die einzelnen Änderungen informieren. Widerspricht der Partner nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Ankündigung der Änderungen, gelten die Änderungen als genehmigt. 

1.4 Sämtliche rechtserheblichen Erklärungen zwischen den Parteien müssen in Schriftform oder über das dafür vorgesehene Kommunikationssystem des Back Offices erfolgen.


2. Zustandekommen des Vertrags

2.1 BestEffect ist nur zum Vertragsschluss mit voll rechts- und geschäftsfähigen natürlichen, volljährigen Personen oder juristischen Personen bereit. Der Partner wird darauf hingewiesen, dass er durch die Aufnahme der Tätigkeit regelmäßig Unternehmer im Sinne des § 14 BGB wird.

2.2 Die Registrierung zur Aufnahme als Partner ist ausschließlich online über das dafür vorgesehene Formular möglich. Die Absendung des Formulars gilt als Antrag auf Abschluss eines Vertrags. BestEffect ist berechtigt, Registrierungen nach eigenem Ermessen und ohne Begründung abzulehnen. Eine bloße Bestätigung des Eingangs der Registrierung gilt noch nicht als Vertragsannahme.

2.3 BestEffect ist berechtigt, vor Annahme der Registrierung Nachweise über die registrierte natürliche Person oder juristische Person zu verlangen oder einzusehen, insbesondere den Personalausweis, offizielle Gründungsdokumente, Treuhandverträge, Handelsregisterauszüge u.a.

2.4 Dem Partner ist nur eine einmalige Registrierung als Partner nach diesem Vertrag erlaubt. Maßgeblich ist hierfür eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Eine natürliche Person ist daher nicht berechtigt, zusätzlich eine juristische Person zu registrieren, sofern er direkt oder indirekt (z.B. als Treuhänder) und unabhängig der Beteiligungsquote an ihr beteiligt ist. Ehepaare oder Lebenspartnerschaften sind ebenso nur zur einmaligen Registrierung befugt, sie gelten einheitlich als Partner. Maßgeblich ist ferner die erste Registrierung. Eine Registrierung als natürliche Person schließt also die spätere Registrierung einer juristischen Person aus und umgekehrt.

2.5 Eine erfolgreiche Registrierung hat die feste Zuordnung eines Partners in eine bestimmte Position in eine Linie nach Maßgabe des Vergütungsplans zur Folge. Sollte versehentlich die Zuordnung zu einer nicht beabsichtigten Linie erfolgt sein, ist ein Wechsel nach schriftlicher Zustimmung von BestEffect zulässig, sofern (1) der neu registrierte Partner, (2) der Sponsor der beabsichtigten Linie und (3) der Sponsor der fälschlicherweise gewählten Linie die falsche Zuordnung und den darauf beruhenden Wechselwunsch unverzüglich gegenüber BestEffect schriftlich bestätigen.

2.6 Dem Partner ist es ausdrücklich verboten, sich direkt oder indirekt zusätzlich für andere Linien zu registrieren (Querregistrierung) oder andere Partner zu einer Querregistrierung anzustiften oder diese abzusprechen.

2.7 Hat BestEffect eine Registrierung angenommen, die unter Verstoß gegen die Maßgaben dieser Klausel beantragt wurde, ist BestEffect zur sofortigen Kündigung berechtigt. Weitergehende Ansprüche, z.B. auf Schadensersatz, bleiben unberührt.


3. Gegenstand des Vertrages

3.1 Der Partner ist für die Laufzeit dieses Vertrages berechtigt, weltweit („Bearbeitungsgebiet“)  

i. Verträge über den Verkauf von Vertragsprodukten für BestEffect zu vermitteln, sowie

ii. die Vertragsprodukte zu vertreiben.

3.2 In den Fällen des Ziff. 3.1 (i) erhält der Partner Provision. In den Fällen des Ziff. 3.1 (ii) verdient der Partner an der Preisdifferenz zwischen Einkaufspreis bei BestEffect und Verkaufspreis gegenüber dem Endkunden (Händlerrabatt). 

3.3 Der Partner erhält weitere Provisionsanteile für solche Partner, die von ihm angeworben und die deshalb seinem Vertriebsteam zugeordnet werden.

3.4 Die Höhe der Provisionen und des Händlerrabatts samt Listenpreisen sind im Vergütungsplan in Anlage 1 näher bestimmt. BestEffect ist im Rahmen seiner allgemeinen Vertriebspolitik jederzeit zur Änderung der Listenpreise, insbesondere zur Erhöhung, berechtigt. Eine solche Änderung ist dem Partner mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen. Bereits erfolgte Bestellungen des Partners bleiben von den Änderungen unberührt. Widerspricht der Partner der Änderung nicht unverzüglich und spätestens innerhalb von 4 Wochen ab Bekanntgabe, so gilt die Änderung als genehmigt. Für eine Änderung von weniger als 5% besteht kein Widerspruchsrecht.

3.5 Mit dem Händlerrabatt bzw. der Provision sind alle Ansprüche des Partners gegen BestEffect im Zusammenhang mit den von ihm nach diesen AGB zu erbringenden Tätigkeiten vollständig abgegolten. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen und Kosten besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist. Etwaige Prämien, Boni und Verkaufshilfen werden ausschließlich freiwillig gewährt. Ansprüche auf Vorschüsse bestehen nicht.

3.6 BestEffect darf neben dem Partner sowohl selbst als auch durch andere Partner im Bearbeitungsgebiet tätig werden. Der Partner ist insbesondere nicht Bezirksvertreter i.S.v. § 87 Abs. 2 HGB; ihm steht auch kein Alleinvertretungsrecht sowie kein Gebietsschutz zu.

3.7 Der Partner wird als selbständiger Unternehmer tätig. Er handelt im eigenen Namen, unter eigener Firma und auf eigene Rechnung. Der Partner kann seine Tätigkeit und seine Geschäftszeit frei bestimmen und beschafft sich selbst die erforderlichen Betriebsmittel. Er ist selbst für die Einhaltung aller steuerrechtlichen, gewerberechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen Pflichten, die sich aus seiner Selbständigkeit ergeben, verantwortlich. Er ist nicht befugt, BestEffect rechtsgeschäftlich zu vertreten.

3.8 Die Vermittlungstätigkeit des Partners erstreckt sich auf alle von BestEffect in dessen Onlineshop angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen („Vertragsprodukte“).

3.9 BestEffect ist im Rahmen seiner Vertriebspolitik berechtigt, jederzeit die Vertragsprodukte anzupassen, zu erweitern oder einzuschränken. Erweitert BestEffect seine Produkt- und/oder Dienstleistungsangebote über die gegenwärtig genannten Vertragsprodukte hinaus, so erstrecken sich die Berechtigungen des Partners nach diesem Vertrag auch auf diese Produkt- und/oder Dienstleistungsangebote.

3.10 Bereits erfolgte Bestellungen und vermittelte Geschäfte des Partners bleiben von den Änderungen jeweils unberührt. BestEffect ist jedoch berechtigt, bezogene aber noch nicht vertriebene Vertragsprodukte zum Einkaufspreis zurückzukaufen. Der Einkaufspreis vermindert sich um einen angemessenen Betrag oder entfällt, soweit die Vertragsprodukte nicht mehr mangelfrei sind.


4. Allgemeine Rechte und Pflichten des Partners

4.1 Der Partner wird den Absatz der Vertragsprodukte im Vertragsgebiet fördern. Er wird die Interessen von BestEffect mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahren. Er wird unter Beachtung der ihm von BestEffect erteilten vertriebsrechtlich zulässigen Weisungen, Verträge mit potentiellen Kunden vermitteln und den Markt im Bearbeitungsgebiet erschließen.

4.2 Der Partner wird im Rechts- und Geschäftsverkehr, soweit er im Rahmen dieses Vertrags auftritt, stets ausschließlich unter der Bezeichnung „selbständiger Partner der BestEffect GmbH“ auftreten sowie im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften zur korrekten Angabe seiner Unternehmensinformationen beachten.

4.3 Der Partner hat die Vertragsprodukte im Vertragsgebiet neben den von BestEffect vorgesehenen Aktionen in angemessenem Umfang auf seine Kosten zu bewerben. Der Partner kann auf Messen und Ausstellungen auf eigene Kosten teilnehmen. Jede beabsichtigte Teilnahme ist aber rechtzeitig bei BestEffect anzumelden und bedarf der Einwilligung von BestEffect in mindestens Textform.

4.4 Der Partner wird seine Werbung im Interesse der Einheitlichkeit mit BestEffect abstimmen sowie das von BestEffect überlassene Werbematerial benutzen. Davon abweichende Werbeinhalte/-mittel müssen mit BestEffect im Voraus abgestimmt werden. 

4.5 Der Partner hat BestEffect auf Verlangen regelmäßig über alle Umstände ausführlich Bericht zu erstatten, die für den Geschäftserfolg innerhalb des Vertragsgebietes relevant sind, wie etwa über seine Tätigkeit, die Marktlage samt Aktivitäten der Konkurrenz, die Wünsche der Kunden, die Akzeptanz der Vertragsprodukte, Verkaufsergebnisse, Lagerbestände und Bedarfsschätzungen im Vertragsgebiet.

4.6 Der Partner unterliegt keiner Tätigkeitspflicht. Wenn der Partner aber länger als 6 Monate inaktiv oder er dauerhaft an der Ausübung der Tätigkeit gehindert ist, insbesondere aufgrund Krankheit, ist BestEffect berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Seine Position im Vergütungsplan nach Anlage 1 rutscht dabei in der Linie nach oben zugunsten seines unmittelbaren Sponsors.

4.7 Der Partner und BestEffect beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.


5. Allgemeine Rechte und Pflichten von BestEffect, Haftung

5.1 BestEffect wird den Partner im Rahmen seines allgemeinen Geschäftsverkehrs mit den Vertragsprodukten beliefern. BestEffect wird Bestellungen des Partners nur unter Angabe eines berechtigten Interesses ablehnen. Ein solches liegt etwa dann vor, wenn BestEffect das betreffende Produkt nicht mehr vertreibt oder die Bestellung wegen Produktionsschwierigkeiten, Produktionsumstellungen, Nichtbelieferung von Vorlieferanten, unerwartet hoher Nachfrage oder unvorhersehbarer Ereignisse nicht annehmen kann.

5.2 BestEffect wird den Partner bei seiner Tätigkeit und hinsichtlich des Absatzes der Vertragsprodukte angemessen unterstützen. BestEffect wird die Interessen des Partners in angemessenem Umfang wahren. BestEffect wird insbesondere für die Vertragsprodukte nach eigenem Ermessen überregional werben und den Partner mit Werbematerial ausstatten.

5.3 Soweit der Partner nicht von BestEffect herausgegebene Werbematerialien oder -aussagen benutzt, erfolgt die Werbung für die Vertragsprodukte in eigener Verantwortung des Partners. BestEffect ist in diesem Fall für vom Partner begangene Rechtverstöße nicht verantwortlich.

5.4 BestEffect behält sich vor, in regelmäßigen Abständen Schulungen zur Verkaufsförderung und für den Kundendienst anzubieten, an denen der Partner teilnehmen kann.

5.5 BestEffect haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit BestEffect wesentliche Vertragspflichten verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit der Auftraggeber dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die er bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die genannten Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Organe von BestEffect. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 


6. Besondere Pflichten für den Vertrieb

6.1 Der Partner darf die Vertragsprodukte lokal oder im Internet bewerben und vertreiben. Daneben erhält der Partner einen eigenen, auf seinen Namen lautenden Web-Shop eingerichtet und bereitgestellt, über den Bestellungen von Kunden abgewickelt werden können.

6.2 BestEffect erbringt die Leistung der Bereitstellung und des Betriebs des Onlineshops vom Partner. BestEffect behält sich vor, diese Leistung, bei ausbleibenden Bestellungen im Onlineshop vom Partner über den Zeitraum von sechs Monaten, einzustellen und darüber hinaus diesen Partnervertrag ruhend zu stellen oder zu kündigen.

6.3 Bei allen Werbeauftritten im Web oder Print hat der Partner, soweit er das Logo von BestEffect nutzt, den deutlich sichtbaren Zusatz „Independent Consultant“ hinzuzufügen.

6.4 Dem Partner ist bekannt, dass die Qualität und der besondere Charakter der Vertragsprodukte, deren Werthaltigkeit und der Umstand, dass die Vertragsprodukte Träger des Markenimages von BestEffects sind, qualitative Anforderungen an die Präsentation der Vertragsprodukte stellen. Der Vertrieb ist daher nur dann zulässig, wenn der Partner die als Anlage 2 zu diesem Partnervertrag beigefügten „Anforderungen im Online-Vertrieb“ von BestEffect einhält. 

6.5 Der Verkauf über sonstige Handels- und Auktionsplattformen (etwa: Ebay) ist dem Partner aufgrund der Exklusivität der Vertragsprodukte untersagt.

6.6 Dem Partner ist es ferner untersagt, einen eigenen Webshop zum Verkauf der Vertragsprodukte zu betreiben, der in Konkurrenz zu dem Shop nach Ziff. 6.1 steht.

6.7 Der Partner stellt BestEffect bereits jetzt von allen Schäden und der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund schuldhafter Verletzungen der Ge- und Verbote nach dieser Ziff. 6 frei. 

6.8 Verstößt der Partner gegen die Ge- und Verbote aus den Ziff. 6.3 bis 6.5 und insbesondere der Anlage 2, stellt dies einen Vertragsverstoß dar. BestEffect ist zur Abmahnung und Unterlassungsforderung berechtigt. In besonders schweren Fällen kann BestEffect den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben daneben unberührt.

6.9 Mindestabsatzziele oder Mindestabnahmemengen gibt es im Allgemeinen nicht. Der Partner ist jedoch verpflichtet, mindestens eine Bestellung in einem Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Monaten zu tätigen. Unterbleibt dies, ist BestEffect berechtigt, den Vertrag mit dem Partner zu kündigen. Der Partner wird über diesen Umstand vorher rechtzeitig erinnert, wobei die Erinnerung keine Voraussetzung für die Ausübung des Kündigungsrechts ist. Die Frist zur Mindestbestellung gemäß S. 2 beginnt nach Aufgabe der letzten Bestellung an BestEffect jeweils erneut zu laufen.

Besondere Bestimmungen für Vermittlungsgeschäfte:

6.10 Der Partner wird im Falle von Vermittlungsgeschäften bei seinen Verhandlungen mit potentiellen Kunden die von BestEffect festgesetzten Preise, Konditionen (insbes. zu Rechten bei Mängeln, etwaigen Garantien, etc.), Lieferfristen und technischen Spezifikationen beachten. 

6.11 Der Partner wird alle vermittelten Aufträge an BestEffect in der von BestEffect vorgegebenen Form weiterleiten. Der Partner hat insoweit selbst keine Abschlussvollmacht und hat potentielle Kunden auf diese Tatsache hinzuweisen. Er ist lediglich als Nachweisvermittler tätig. Jedes von einem Kunden erteilte Vertragsangebot („Auftrag“) bedarf der Annahme durch BestEffect.

6.12 BestEffect teilt dem Partner unverzüglich mit, ob er einen vom Partner vermittelten Auftrag annimmt oder ablehnt. Er wird den Partner auch darüber unterrichten, ob er einen vom Partner vermittelten Vertrag mit einem Kunden nicht oder nicht in der vertraglich vereinbarten Form ausführt. Ferner wird der BestEffect den Partner auch dann unverzüglich unterrichten, wenn der BestEffect Geschäfte voraussichtlich nur in erheblich geringerem Umfang abschließen kann oder will als der Partner unter gewöhnlichen Umständen erwarten kann.

Besondere Bestimmungen für Vertriebsgeschäfte

6.13 Für alle in Ausführung dieses Vertrages getätigten Verkaufsgeschäfte von BestEffect an den Partner gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von BestEffect in der jeweils aktuellen Fassung.


7. Konkurrenzschutz

7.1 Der Partner darf während der Vertragslaufzeit für andere Auftraggeber, insbesondere auch andere Multi-Level-Marketing-Systeme, tätig werden, Er darf jedoch im Vertragsgebiet nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung von BestEffect für einen Wettbewerber von BestEffect tätig werden oder sich an einem Konkurrenzunternehmen direkt oder indirekt beteiligen oder dieses bzw. den Wettbewerber beraten oder in irgendeiner anderen Form unterstützen, sofern es sich bei dem Wettbewerbsunternehmen um ein Multi-Level-Marketing-System handelt. 

7.2 Soweit ein Partner zulässigerweise für einen Wettbewerber außerhalb eines Multi-Level-Marketing-Systems tätig ist oder Produkte vertreibt, die zu den von BestEffect angebotenen Produkten in Wettbewerb stehen, dürfen die Konkurrenzprodukte nur getrennt von den Vertragsprodukten präsentiert werden, so dass jede Verwechslung sowie die Verschlechterung des Vertriebschancen der Vertragsprodukte ausgeschlossen wird. Insbesondere dürfen die Konkurrenzprodukte nicht auf derselben Internetseite, Facebook-Seite oder sonstigen Social-Media-Plattformen angeboten werden.  

7.3 Verstößt der Partner gegen die Verbote aus dieser Ziff. 7, ist er verpflichtet, eine angemessene. Vertragsstrafe zu zahlen, die in das billige Ermessen von BestEffect gestellt wird, jedoch regelmäßig nicht unter EUR 5.000 liegen wird.

7.4 Besteht die Verletzungshandlung in der kapitalmäßigen Beteiligung an einem Wettbewerbsunternehmen oder der Eingehung eines Dauerschuldverhältnisses (z.B. Arbeits-,Dienst-, Auftragnehmer oder Partnerverhältnis), wird die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat, in dem die kapitalmäßige Beteiligung oder das Dauerschuldverhältnis besteht, neu verwirkt (Dauerverletzung). Mehrere Verletzungshandlungen lösen jeweils gesonderte Vertragsstrafen aus, gegebenenfalls auch mehrfach innerhalb eines Monats. Erfolgen dagegen einzelne Verletzungshandlungen im Rahmen einer Dauerverletzung, sind sie von der für die Dauerverletzung verwirkten Strafe mit umfasst. 

7.5 Die Geltendmachung von Schäden, die über die verwirkte Vertragsstrafe hinausgehen, bleibt vorbehalten. Vorbehalten bleibt auch die Geltendmachung aller sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche und Rechtsfolgen aus einer Verletzung (z.B. Unterlassungsansprüche, Wegfall des Anspruchs auf Karenzentschädigung für die Dauer des Verstoßes usw.).



8. Markenschutz, Rechte an Vertragsprodukten, Verschwiegenheit

8.1 Sämtliche Rechte an den Vertragsprodukten stehen im Verhältnis zum Partner BestEffect zu. BestEffect erteilt dem Partner jedoch während der Vertragslaufzeit die Erlaubnis, die Marken und sonstigen Zeichen des BestEffect nach vorheriger Abstimmung mit BestEffect (insbes. auf Visitenkarten und Geschäftsbriefen) zu nutzen. Der Partner hat dabei auf seine rechtliche Stellung als selbständiger Partner (siehe Ziff. 4.2) deutlich hinzuweisen. Dem Partner ist es jedoch nicht gestattet die Firma, die Marke oder andere Zeichen des BestEffect als Teil seiner Firma ins Handelsregister oder als Teil einer Domain eintragen zu lassen.

8.2 Der Partner verpflichtet sich – auch über die Vertragslaufzeit hinaus –, die gewerblichen Schutzrechte und das Know-how von BestEffect weder selbst anzugreifen, noch durch Dritte angreifen zu lassen, oder Dritte beim Angriff in irgendeiner Form zu unterstützen.

8.3 Der Partner ist ferner zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Partner darf ihm zur Kenntnis gelangende Geschäftsgeheimnisse von BestEffect weder während des Vertrages noch nach seiner Beendigung Dritten mitteilen oder zugänglich machen. Er wird dafür sorgen, dass diese Verpflichtung auch durch seine Mitarbeiter und Teammitglieder eingehalten wird.

8.4 Unterlagen über geheime Geschäftsvorgänge, die BestEffect ihm anvertraut hat, wird der Partner unverzüglich nach der auftragsgemäßen Benutzung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, am Sitz von BestEffect zurückgeben. Wenn und soweit gesetzlich nicht etwas anderes gilt, ist der Partner nicht berechtigt, Kundendaten zu eigenen Zwecken nach Vertragsbeendigung zu nutzen; dies gilt auch in Bezug auf Daten von Kunden, die er selbst geworben hat.

8.5 Für jeden Verstoß gegen die Pflichten aus dieser Ziff. 8 wird eine Vertragsstrafe nach Maßgabe der Ziff. 7.4 ff. fällig.


9. Laufzeit des Vertrages, Kündigung

9.1 Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist jederzeit schriftlich ordentlich kündbar.

9.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

9.3 Die Kündigungserklärung bedarf in jedem Fall der Schriftform. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Kündigungsschreibens.

9.4 Nach Zugang einer ordentlichen Kündigung muss BestEffect nur noch insoweit Bestellungen des Partners akzeptieren, als dieser die betreffenden Vertragsprodukte in dem bis zur Vertragsbeendigung verbleibenden Zeitraum im Rahmen des ordnungsgemäßen üblichen Geschäftsganges verkaufen oder verwenden kann und nicht in ausreichendem Umfang auf Lager hat; BestEffect ist berechtigt, Vertragsprodukte nur noch gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu liefern.


10. Folgen der Vertragsbeendigung

10.1 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird sich der Partner unverzüglich nicht mehr im geschäftlichen Verkehr als solcher bezeichnen und die Nutzung der Marken und der sonstigen geschützten Zeichen von BestEffect einstellen. Der Partner hat die betreffenden Beschilderungen und Zeichen auf seine Kosten zu entfernen. Wenn und soweit gesetzlich nicht etwas anderes gilt, wird er die Nutzung der Marken und sonstigen Zeichen von BestEffect oder von verwechslungsfähigen Zeichen nach Vertragsbeendigung unterlassen. Er wird jedenfalls alles unterlassen, was den Eindruck erwecken könnte, er sei ein vom BestEffect autorisierter Partner.

10.2 Die bisher unter dem Partner hängende Downline rutscht innerhalb derselben Linie nach oben zugunsten des unmittelbaren Sponsors des ausscheidenden Partners.

10.3 BestEffect ist berechtigt aber nicht verpflichtet, vom Partner innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, (Werbe-)Materialien und sonstige Gegenstände auf eigene Kosten am Sitz von BestEffect zurückzuverlangen, wenn und soweit sie nicht bestimmungsgemäß verbraucht wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.

10.4 Innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist BestEffect auch berechtigt aber nicht verpflichtet, nach seiner Wahl die Rücknahme eines Teils oder des gesamtes Bestandes an Vertragsprodukten, die der Partner von ihm bezogen hat, gegen Zahlung des zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses gültigen Listenpreises zzgl. etwa anfallender Umsatzsteuer zu verlangen, wenn und soweit der Partner diese noch nicht verkauft hat und voraussichtlich auch nicht mehr zur Erfüllung von Ansprüchen aus Sachmangelhaftung benötigt. Die Mängelrechte geltend entsprechend der Ziff. 2.10.

10.5 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages durch BestEffect ist BestEffect berechtigt, von Einzelkaufverträgen aus der Zeit vor der außerordentlichen Kündigung gegenüber dem Partner gegen eine angemessene Entschädigung, die vom BestEffect nach billigem Ermessen bestimmt wird, zurückzutreten.


11. Übergabe und Vererbung des Vertrags

11.1 Der Vertrag zwischen den Parteien ist per lebzeitiger Verfügung oder Verfügung von Todes wegen auf eine dritte Person übertragbar. Soweit mehrere Personen gemeinsam Erbe werden („Erbengemeinschaft“), haben diese einen gemeinsamen Vertreter gegenüber BestEffect zu bestimmen – bis dahin ruhen alle Rechte. 

11.2 Im Falle lebzeitiger Verfügung ist die Übertragung mit einer Frist von 3 Monaten anzukündigen.

11.3 Möchte der Erbe in den Vertrag eintreten, hat er dies gegenüber BestEffect innerhalb von 6 Monaten ab dem Todestag zu erklären. Geht die Erklärung nicht oder nicht rechtzeitig ein, so geht das Vertragsverhältnis entsprechend Ziff. 4.6 zugunsten des Sponsors bei diesem auf.  

11.4 BestEffect steht ein Vorkaufsrecht zu. Im Falle der Übertragung von Todes wegen tritt an die Stelle des Kaufpreises eine angemessene Abfindung des/der Erben.

11.5 In allen Fällen kann BestEffect die Übertragung aus wichtigem Grund untersagen. Im Falle der Versagung einer Übertragung von Todes wegen und ist auch kein geeigneter Ersatzerbe benannt, geht das Vertragsverhältnis entsprechend Ziff. 4.6 zugunsten des Sponsors bei diesem auf. 


12. Sonstiges

12.1 Die vorliegende Vereinbarung stellt nebst Anlagen die vollständige Absprache zwischen den Vertragsparteien dar. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, jeweils auf Wunsch der anderen Partei jederzeit alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um dem Schriftformerfordernis – auch im Zusammenhang mit Abschluss von Nachtrags-, Änderungs- und Ergänzungsverträgen – Genüge zu tun. Hiervon ausgenommen sind nur Individualabsprachen zwischen den Parteien.

12.2 Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der auf dieses verweisenden Normen des internationalen Privatrechts.

12.3 Die Vertragsparteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragshändlervertrag entstehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts am Sitz von BestEffect. BestEffect ist allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.

12.4 Zur Aufrechnung sowie zur Ausübung von Pfand- oder Zurückbehaltungsrechten ist der Partner nur befugt, wenn die von ihm geltend gemachten Forderungen von BestEffect anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.

12.5 Der Partner kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragshändlervertrag nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung von BestEffect auf Dritte übertragen.

12.6 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Parteien eine der unwirksamen Regelung möglichst nahekommende Ersatzregelung treffen. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.


Anlagen:
Anlage 1: Provision und Händlerrabatt
Anlage 2: Anforderungen im Online-Vertrieb

Anlage 1: Provision und Händlerrabatt

Verdienstplan
1 BP (Business Point) = 1€ netto
 
1. Registrierung von Partnern: 
30% vom Netto Wert des Startersets + Netto Wert des Startersets als BPs
5% Bonus vom Netto Wert des Startersets

Davon ausgenommen sind dynamische Startersets, welche der Kunde selbst zusammenstellt und die FastStart Sets. Bei den FastStart Sets erhälst du eine garantierte Provision von 200 EUR pro verkauftem FastStart Set.

 
2. Einzelhandel Spanne:

- 25 % sofort und immer für BestEffect Vertriebspartner. 35 % sofort für BestEffect B2B Partner. B2B Partner können ihre Handelsspanne ab einem monatlichen persönlichen Umsatz von 5.000 BPs auf 40% im Folgemonat und ab einem monatlichen persönlichen Umsatz von 10.000 BPs auf 45% im Folgemonat erhöhen. Die B2B Handelsspanne wird jedes Monat neu in Abhängigkeit vom persönlichen Umsatz neu bestimmt. Sollte ein B2B Partner in drei aufeinanderfolgenden Monaten in keinem dieser drei Monate einen persönlichen Umsatz von mindestens 2.000 BPs erzielen, wird er auf einen BestEffect Vertriebspartner mit 25% Handelsspanne zurückgestuft.
- 5% Cashback mit der monatlichen Abrechnung im Falle des Erreichens der Karrierestufe Sales Expert (siehe 5. Karrierestufen und Direktorbonus). Gilt nicht für B2B Partner.
- BPs werden immer pro Monat kumuliert gerechnet aber NICHT rückwirkend vergütet! 
 
3. Online Shop: 30 % der Kundenbestellung im Shop + Kundenschutz                
 
Bis hier gilt: ALLES kann – NICHTS muss! Provision wird unabhängig vom Eigenumsatz ausgezahlt!
 
4. Manager Provision:

Hier brauchst Du selbst mind. 250 BPs für die Karrierestufe Manager bzw. 500 BPs für die Karrierestufen darüber.
Du erreichst es durch Registrierungen, Verkauf über Deinen Shop und durch eigenen Umsatz! 

1. Manager-Ebene – 5%
2. Manager-Ebene – 7%
3. Manager-Ebene – 5% (ab Senior Manager)
4. Manager-Ebene – 2% (ab Junior Director)

und bis zu 8% auf das gesamte Team bis zum nächsten Director!

Wie wird man Manager? 

1. Option: Du hast einen Gesamtumsatz (persönlicher Umsatz und Umsatz aus deinen Manager-Ebenen) von 2000 BPs wobei dein persönlicher Umsatz mindestens 250 BPs ist. Dein persönlicher Umsatz ist die Summe aus Eigenumsatz, Partnerregistrierung, Kd. Bestellung in deinem Onlinshop.

2. Option: Du verkaufst 2 FastStart Sets *
* nur gültig in den ersten drei Monaten deiner Tätigkeit für BestEffect

Wie wird man SeniorManager? 

1. Option: Du hast einen Gesamtumsatz (persönlicher Umsatz und Umsatz aus deinen Manager-Ebenen) gemäß der Tabelle aus Punkt 5. (Karrierestufen und Direktorenbonus) wobei dein persönlicher Umsatz mindestens 500 BPs ist. Dein persönliche Umsatz ist die Summe aus Eigenumsatz, Partnerregistrierung, Kd. Bestellung in deinem Onlinshop.


2. Option: Du verkaufst 3 FastStart Sets und erreichst einen Gesamtumsatz gemäß der Tabelle aus Punkt 5. *
* nur gültig in den ersten drei Monaten deiner Tätigkeit für BestEffect

 
WICHTIG! Immer Manager-Ebenen und keine Personenebenen! Vorteil: Du bekommst deine Manager Provision auf die gesamten Umsätze der 4 Managerebenen. Unabhängig von der  Personenanzahl. 

5. Karrierestufen und Direktorbonus:

250BPsOn the Rise **3% Provision auf Umsätze deiner Firstlines
500BPsSales Expert **5% Provision auf Umsätze deiner Firstlines
2.000BPsManager **Managerprovision
5.000BPsSenior Manager **
Managerprovision
10.000BPsJunior Director **+2%
20.000BPsDirector **+1%
50.000BPsSenior Director **+1%
100.000BPsVice President **+1%
150.000BPsPresident **+1%
250.000BPsSenior Vice President **+1%
500.000BPsSenior President **+1%

** Zusätzliche Anforderungen zur Erreichung der Karrierestufen:

- On the Rise: es zählt ausschließlich persönlicher Umsatz
- Sales Expert: mind. 250 BPs persönlicher Umsatz
- Manager: mind. 250 BPs persönlicher Umsatz (ausgenommen bei Erreichung der Position durch FastStart Sets)
- Senior Manager: mind. 500 BPs persönlicher Umsatz (ausgenommen bei Erreichung der Position durch FastStart Sets) und mindestens je ein Sales Expert in zwei unterschiedlichen Beinen deiner Downline
- Junior Director: mind. 500 BPs persönlicher Umsatz erforderlich und mindestens ein Sales Expert und ein Manager in unterschiedlichen Beinen deiner Downline
- Director: mind. 500 BPs persönlicher Umsatz und mindestens je ein Manager in zwei unterschiedlichen Beinen deiner Downline
- Senior Director: mind. 500 BPs persönlicher Umsatz und mindestens je ein Senior Manager in zwei unterschiedlichen Beinen deiner Downline
- Vice President: mind. 500 BPs persönlicher Umsatz und mindestens je ein Junior Director in zwei unterschiedlichen Beinen deiner Downline
- President: mind. 500 BPs persönlicher Umsatz und mindestens je ein Director in zwei unterschiedlichen Beinen deiner Downline
- Senior Vice President: mind. 500 BPs persönlicher Umsatz und mindestens je ein Senior Director in zwei unterschiedlichen Beinen deiner Downline
- Senior President: mind. 500 BPs persönlicher Umsatz und mindestens je ein Vice President in zwei unterschiedlichen Beinen deiner Downline


6. President Bonus: Anteil an 1 % vom Weltumsatz ab Stufe President
 
7. Incentive Reisen!




Anlage 2: Anforderungen im Online-Vertrieb

In Ausgestaltung von Ziff. 6 hat der Partner folgende Regeln zu beachten:

1. Sie haben die gesetzlichen Vorschriften zur wahrheitsgemäßen und nicht irreführenden Information von Verbrauchern und Endkunden, insbesondere des UWG und des HWG, zu beachten. Insbesondere dürfen keine gesetzeswidrigen Heilversprechen oder sonstige vorteilhafte Wirkungen der Vertragsprodukte angepriesen werden. Solche Werbung ist auf die offiziell von BestEffect vorgegebenen und bestätigten Werbeaussagen zu begrenzen.
2. Sie dürfen Ihre Kunden und Endverbraucher nicht belästigen oder unter Verletzung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des UWG, unbefugt kontaktieren. Die gesetzlichen Vorschriften zur notwendigen Einholung von Einwilligungen zur Kontaktaufnahme sind unbedingt zu beachten.
3. Vergleichende Werbung über externe Produkte ist untersagt. Im Allgemeinen haben Sie Produkte, Dienstleistungen und Marken externer Dritter zu achten und sich nicht abwertend oder sonst unlauter und schädigend zu äußern oder entsprechende Verhaltensweisen zeigen.
4. Alle Vertragsprodukte dürfen nur für den Eigenbedarf oder für den Vertrieb an Endkunden in üblichen Mengen erworben werden. Der Vertrieb über den stationären Handel (insbesondere Drogeriemärkte, Supermärkte, Discounter u.a.) ist untersagt.
5. Bei der Anwerbung von weiteren Partnern zur Aufnahme in die eigene Linie haben Sie stets wahre Informationen über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, das System von BestEffect und die darin enthaltenen Verdienstmöglichkeiten zu machen. Sie haben solche Interessenten im Allgemeinen vollständig und wahrheitsgemäß aufzuklären. Sie dürfen nur solche Partner anwerben, die geeignet sind und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllen.
6. Sie dürfen Interessenten für eine Partnerstellung und Partnern für das bloße Anwerben als Partner keine Provisionen außerhalb des Vergütungsplans versprechen oder zahlen.
7. Sämtliche Manipulationen und Umgehungen des Vergütungsplans sind untersagt. Insbesondere ist es untersagt, Strohmänner oder sonstige nichtexistierende Personen als Partner für das eigene oder ein fremdes Team anzuwerben, sowie sich direkt oder indirekt, offensichtlich oder verschleiert, mehrfach für das eigene oder ein fremdes Team zu registrieren. Ebenso untersagt ist das künstliche Aufblähen von eigenen oder fremden Verkäufen, etwa durch Scheinkäufe oder Verkäufe zwischen Teams untereinander.
8. Alle Partner sind an ihre Teams und Linien gebunden. Sämtliche Maßnahmen zur Durchführung dieses Vertrags (z.B. Verkaufsschulungen, Teammaßnahmen u.a.) dürfen nur innerhalb des eigenen Teams bzw. der eigenen Linie stattfinden. 

Stand 26.11.2021